Kindermedizin in Stollberg

David Haase

David Haase

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin

MVZ Reichenbach
NBST Stollberg
Roßmarkt 12
09366 Stollberg/Erzgebirge

Kontakt

Telefon

037296 / 38 44

Telefax

037296 / 13 944
Sprechzeiten

Montag

08.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 17.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag

12.00 – 17.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)

Terminsprechstunde

Erste 2 Std. jeder Sprechstunde – nur mit Termin.

Akutsprechstunde

Ab 2 Std nach Beginn – bei akuten Beschwerden, kein Termin nötig.

Sie möchten zu uns wechseln?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der kinderärztlichen Versorgung in unserem MVZ! Bitte sprechen Sie einen Wechsel vorab kurz mit Ihrer bisherigen Kinderarztpraxis ab. Für die Anforderung Ihrer Patientenunterlagen stellen wir Ihnen gerne einen Überweisungsschein aus, den Sie bei Ihrer bisherigen Praxis abgeben können.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den ausgefüllten Patientenfragebogen sowie die unterzeichnete Datenschutzerklärung mit. Beide Dokumente stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Unser Leistungsspektrum im Überblick

Neben unserer allgemeinen Akutsprechstunde bieten wir Ihnen und Ihren Kindern folgende Leistungen an:

Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U11 sowie die Jugendvorsorgen J1 und J2

Impfungen und Impfberatung gemäß den STIKO-Empfehlungen – Impftermine vereinbaren wir gerne auch für Eltern und Großeltern

Seh- und Hörtests zur fühzeitigen Erkennung von Sehstörungen

Sozialpädiatrische Betreuung und Diagnostik bei Entwicklungsstörungen, einschließlich der Sprachentwicklung

Psychosomatische Grundversorgung

Allergiediagnostik

Hyposensibilisierung

Laboruntersuchungen

Versorgung kleinerer Wunden und Fadenzug

Vor- und Nachbereitung operativer Eingriffe

Untersuchungen zur Berufstauglichkeit u.a.

Privatleistungen und individuelle Gesundheitsleistungen

Uns liegt eine bestmögliche Vorsorge und Behandlung Ihrer Kinder am Herzen. Hierzu gehören auch einige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – die sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Dazu zählen unter anderem:

U10 und U11 (je nach Krankenkasse eine IGeL-Leistung)

J2 (je nach Krankenkasse eine IGeL-Leistung)

Impfungen, die nicht zu den Regelimpfungen gehören

Blutuntersuchungen auf Wunsch, etwa zur Bestimmung des Vitaminspiegels

Sportatteste

Bescheinigungen zur KITA-Tauglichkeit

Bescheinigungen zur Schultauglichkeit

Krankheitsberichte für die Reiserücktrittsversicherung u.a.

Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten und stellen Ihnen anschließend eine detaillierte Rechnung aus. Auf Anfrage übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten teilweise.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass IGeL-Leistungen nicht ohne Vergütung erbracht werden dürfen – dies wäre ein Verstoß gegen § 12 der Berufsordnung für Ärzte sowie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Konkret heißt das: Auch das Ausstellen von Bescheinigungen und Attesten sowie das Ausfüllen und Unterzeichnen von Vordrucken (z. B. für Kindergärten oder Schulen) müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.