Fachpraxen für Kindermedizin
Wir sind für Sie da
Kindermedizin in Stollberg
Kindermedizin in Stollberg

David Haase
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
MVZ Reichenbach
NBST Stollberg
Roßmarkt 12
09366 Stollberg/Erzgebirge
Kontakt
Telefon
037296 / 38 44
Telefax
037296 / 13 944
Sprechzeiten
Montag
08.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
12.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Terminsprechstunde
Erste 2 Std. jeder Sprechstunde – nur mit Termin.
Akutsprechstunde
Ab 2 Std nach Beginn – bei akuten Beschwerden, kein Termin nötig.
Sie möchten zu uns wechseln?
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der kinderärztlichen Versorgung in unserem MVZ! Bitte sprechen Sie einen Wechsel vorab kurz mit Ihrer bisherigen Kinderarztpraxis ab. Für die Anforderung Ihrer Patientenunterlagen stellen wir Ihnen gerne einen Überweisungsschein aus, den Sie bei Ihrer bisherigen Praxis abgeben können.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den ausgefüllten Patientenfragebogen sowie die unterzeichnete Datenschutzerklärung mit. Beide Dokumente stehen Ihnen hier zum Download bereit.
Unser Leistungsspektrum im Überblick
Neben unserer allgemeinen Akutsprechstunde bieten wir Ihnen und Ihren Kindern folgende Leistungen an:
Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U11 sowie die Jugendvorsorgen J1 und J2
Impfungen und Impfberatung gemäß den STIKO-Empfehlungen – Impftermine vereinbaren wir gerne auch für Eltern und Großeltern
Seh- und Hörtests zur fühzeitigen Erkennung von Sehstörungen
Sozialpädiatrische Betreuung und Diagnostik bei Entwicklungsstörungen, einschließlich der Sprachentwicklung
Psychosomatische Grundversorgung
Allergiediagnostik
Hyposensibilisierung
Laboruntersuchungen
Versorgung kleinerer Wunden und Fadenzug
Vor- und Nachbereitung operativer Eingriffe
Untersuchungen zur Berufstauglichkeit u.a.
Uns liegt eine bestmögliche Vorsorge und Behandlung Ihrer Kinder am Herzen. Hierzu gehören auch einige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – die sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Dazu zählen unter anderem:
U10 und U11 (je nach Krankenkasse eine IGeL-Leistung)
J2 (je nach Krankenkasse eine IGeL-Leistung)
Impfungen, die nicht zu den Regelimpfungen gehören
Blutuntersuchungen auf Wunsch, etwa zur Bestimmung des Vitaminspiegels
Sportatteste
Bescheinigungen zur KITA-Tauglichkeit
Bescheinigungen zur Schultauglichkeit
Krankheitsberichte für die Reiserücktrittsversicherung u.a.
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten und stellen Ihnen anschließend eine detaillierte Rechnung aus. Auf Anfrage übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten teilweise.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass IGeL-Leistungen nicht ohne Vergütung erbracht werden dürfen – dies wäre ein Verstoß gegen § 12 der Berufsordnung für Ärzte sowie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Konkret heißt das: Auch das Ausstellen von Bescheinigungen und Attesten sowie das Ausfüllen und Unterzeichnen von Vordrucken (z. B. für Kindergärten oder Schulen) müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.